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Autismuszentrum Suhl
Karl-Marx-Straße 9a
98527 Suhl

Tel.: 0 36 81-80 71 91 17
Mobil: 0157 / 377 364 89
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Flyer zum Download

Autismuszentrum Angebote


Leistungsspektrum

Die bedarfsgerechten Hilfen finden in Einzel- oder Kleingruppensituationen sowohl ambulant in unseren Räumlichkeiten als auch aufsuchend im häuslichen und sozialen Umfeld (Kindergärten, Schulen) statt.

  • Autismusspezifische Förderung und Psychoedukation (Aufklärung)
  • Differentialdiagnostik und Förderplanung
  • Beratung und Anleitung der Eltern in Fragen der Erziehung, Entwicklung und Förderung
  • Soziale Gruppenangebote für junge Menschen mit ASS, deren Angehörige sowie andere Kontaktpersonen
  • Zusammenarbeit in Unterstützernetzwerken mit Ärzten, Ämtern, pädagogischen Einrichtungen und niedergelassenen Therapeuten

Wer kann sich an uns wenden?

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 2 bis zu 27 Jahren mit einer diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung
  • Eltern und Familienangehörige, die durch die autismusspezifischen Entwicklungsbesonderheiten ihrer Kinder und Jugendlichen Beratung und Unterstützung benötigen.

Unsere Haltung

Wir begegnen jedem Menschen mit Offenheit, Neugier, Akzeptanz und Geduld. In vertraulicher Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des Unterstützernetzes, allen voran Ihnen als Eltern, den wichtigsten Experten und Partnern, begleiten und unterstützen wir junge Heranwachsende auf ihrem selbstbestimmten Lebensweg.


Wie arbeiten wir?

Unsere Arbeit fokussiert:

  • Soziale Integration und Teilhabe in Familie, Kita, Schule, Ausbildung und Freizeit 
  • Verbesserung von Lebensqualität und Wohlbefinden
  • Aufdecken der größten Entwicklungspotenziale
  • Krisenprävention und Krisenbewältigung

Mögliche Arbeitsinhalte sind:

  • Individuelle Strukturpläne, Kommunikationshilfen und Handlungsketten für den Alltag
  • Lebenspraktische Trainings
  • Förderung emotionaler, kommunikativer und sozialer Kompetenzen
  • Wahrnehmungs- und Kognitionstraining

 


Die Förderung im Autismuszentrum ist kostenlos – Voraussetzung ist eine vorangegangene Antragstellung
im zuständigen Jugendamt/Sozialamt und die daraus resultierende schriftliche Bewilligung von Leistungen.


Alle Fachkräfte unseres Teams stehen unter Schweigepflicht,
jeder Kontakt nach außen wird mit Ihnen abgesprochen.