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  Interdisziplinäre Frühförderung Suhl
Karl-Marx-Straße 9a
98527 Suhl

Tel.: 03681-80 71 91 13
Mobil 0176 / 363 772 60
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In der Entwicklung eines Kindes sind die ersten Lebensjahre ein ganz entscheidender Lebensabschnitt. In dieser Zeit entwickelt sich Ihr Kind rasant.
Es erlangt grundlegende Fähigkeiten zur Entwicklung seiner Persönlichkeit und Selbstständigkeit.

Frühförderung ist ein Angebot für Eltern, die sich hinsichtlich der Entwicklung ihres Kindes unsicher sind. Gemeinsam entdecken und
nutzen wir die Stärken jedes Kindes, um es daran wachsen zu lassen und sein eigenes Potential entfalten zu können.


Die Förderung orientiert sich am Bedarf des Kindes und seinem Umfeld. Sie beinhaltet abgestimmte Spielsituationen,
in denen das Kind Lernerfahrungen in folgenden Bereichen gewinnt:

Sprechen und Verstehen

Verhalten und Aufmerksamkeit

Selbstständigkeit

Umgang mit Gefühlen

Spielen und Lernen

Bewegung und Wahrnehmung


Unser interdisziplinäres Team von Pädagogen und Therapeuten bietet heilpädagogische Frühförderung
sowie Frühförderung als Komplexleistung in Verbindung mit Physiotherapie und Logopädie an.

Sie findet in den Räumen der Interdisziplinären Frühförderung, zu Hause oder im Kindergarten statt.

Die Eltern werden in die Planung und Umsetzung der Frühförderung einbezogen.


Wir arbeiten im Netzwerk u.a. mit Ärzten, Sozial- und Gesundheitsämtern, Kindergärten und Beratungsstellen um eine bestmögliche Förderung zu leisten und fachlich auf dem aktuellen Stand zu sein. 


Für die Beantragung der heilpädagogischen Frühförderung bedarf es eines Antrages auf „Hilfe zur Eingliederung" beim Sozialamt.


Für eine Komplexleistung (Heilpädagogik und Therapie) wenden Sie sich an Ihren Kinderarzt oder an die Leiterin der Interdisziplinären Frühförderstelle. In Zusammenarbeit von Eltern, Kinderarzt und der Interdisziplinären Frühförderstelle wird dann ein Förder- und Behandlungsplan erstellt.


Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin zum offenen Beratungsangebot in der Interdisziplinären Frühförderstelle um Ihre Fragen zu stellen und die Möglichkeiten zur Unterstützung Ihres Kindes zu besprechen. Die Mitarbeiter der Frühförderstelle stehen unter Schweigepflicht.


Die Kosten werden vom Sozialamt und den Krankenkassen getragen.